MPU Verjährung: Ab wann und was gibt es zu beachten?


MPU Verjährung: Ab wann und was gilt es zu beachten?

MPU Verjährung

Sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von acht Punkten in Flensburg oder aber durch den Konsum von Alkohol oder Drogen am Steuer verloren haben, wird in den meisten Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“, angeordnet. Nun stellt sich die berechtigte Frage, ob es für die MPU eine Verjährung gibt, bei der man nach einem gewissen Zeitraum den Führerschein ohne Untersuchung wiedererhält. Was ist an dieser Frage dran?

Die Zeiträume der Verjährungen sind im deutschen Rechtssystem ganz unterschiedlich. So verschwinden Ordnungswidrigkeiten nach sechs Monaten bis spätestens nach drei Jahren aus allen Akten, während in keinem Register mehr über einen Diebstahl nach zehn Jahren etwas zu finden sein wird. Auch für das Straßenverkehrsrecht werden solche Fristen angewandt, weshalb es möglich ist, seinen Führerschein auch ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung wiederzubekommen.

Wann verjährt MPU oder besser gesagt: Wann verjährt ein Verstoß?

Jeder, der an seinem Auto hängt, will natürlich so schnell wie möglich wieder auf Deutschlands Straßen zurück, um die eigene Mobilität ausnutzen zu können. Die Tilgungsfrist im deutschen Straßenverkehrsrecht hilft hierbei allerdings wenig, sondern bedeutet eine lange Abstinenz vom eigenen Kraftfahrzeug. Erst nach zehn Jahren verschwindet der Eintrag, welcher zur Anordnung der MPU führte, in der Führerscheinakte. Laut § 29 StVG. Absatz 5 beginnt die Tilgungsfrist zudem erst, wenn die Fahrerlaubnis neu ausgestellt wird oder aber spätestens fünf Jahre nach dem Entzug / Verzicht des Führerscheins.

Insgesamt können so also gut und gern 15 Jahre zusammenkommen, die verstreichen, bis Sie Ihren Führerschein zurückerlangen. Außerdem gilt es zu beachten: Sollte seit dem Delikt zwischenzeitlich ein Neuantrag gestellt worden sein, beginnt die Frist erneut – das bedeutet, ein weiterer Zeitraum von 15 Jahren wird gezählt und Ihre Wartezeit verlängert sich umso mehr.

Auch außerhalb des Kraftfahrzeugs ist Vorsicht geboten

Sie müssen sich bewusst sein, dass jedes Vergehen im Straßenverkehr und eine entsprechende Auffälligkeit Ihrerseits sich auf Ihr bereits belastetes „Konto“ auswirkt. Selbst, wenn Sie außerhalb des Kraftfahrzeugs negativ im Straßenverkehr auffallen, kann das Ihre Verjährungsfrist von 15 Jahren verlängern.

Nach dem Ablauf der Frist kann Ihre Führerscheinstelle zwar nicht mehr von Ihnen die Medizinisch-Psychologische Untersuchung verlangen, dennoch können Sie dazu verordnet werden, die Führerscheinprüfung erneut zu absolvieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie weiterhin das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um ein Kraftfahrzeug sicher zu steuern.

MPU was tun

Nach langen 15 Jahren des reinen Wartens ließe sich also erst wieder Auto fahren. Ob sich dies lohnt, um die Kosten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sowie der MPU Vorbereitung zu umgehen, ist fraglich. Mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite, der Sie jedoch mit jahrelanger Expertise und Fachwissen in diesem Gebiet unterstützt, können Sie sicher sein, dass Sie in richtigen Händen sind. So werden Sie ideal auf die MPU vorbereitet und können bald wieder selbst das Steuer in die eigene Hand nehmen! Ein Kennenlerngespräch bei hamburg-mpu ist für Sie stets unverbindlich und kostenfrei.